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  3. Einführung in die moderne Politische Theorie

Exam 4

Bearbeite Exam 4 und vergleiche deine Lösungen. Aus dem Kurs Einführung in die moderne Politische Theorie an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Uni Hannover).

Abschnitt 1

MC
1.1
Politische Ideengeschichte
1 P

Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Untersuchung der Entstehung und des Wandels politischer Begriffe und Vorstellungen im Laufe der Zeit zu?

I. Die Analyse des Begriffs "Demokratie" zeigt, dass er sich im Laufe der Geschichte in seiner Bedeutung und Anwendung gewandelt hat.
II. Die Unterscheidung zwischen positiver und normativer Theorie ist für die Untersuchung der Entwicklung politischer Begriffe und Vorstellungen irrelevant.
III. Die Untersuchung der Entstehung und des Wandels politischer Begriffe und Vorstellungen kann zur Reflexion der gegenwärtigen politischen Ordnung und der damit verbundenen normativen Erwartungen beitragen.

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1.2
Positive Theorie
1 P

Welche der folgenden Aussagen über die Beschreibung und Erklärung von Phänomenen mittels Grundannahmen und Modellen in der Politischen Theorie ist/sind falsch?

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1.3
Zeitliche Eingrenzung der Moderne
1 P

Welche der folgenden Aussagen zur Definition des Beginns der Moderne treffen zu? Berücksichtigen Sie dabei die Beispiele des Salon des Refusés, der Literaturepochen und der Wissenschaftsgeschichte.

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Abschnitt 2

MC
2.1
Macht und Herrschaft
1 P

Welche der folgenden Aussagen über Max Webers Unterscheidung zwischen Macht und Herrschaft trifft zu? Wählen Sie alle zutreffenden Optionen.

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2.2
Webers soziologische Grundbegriffe
1 P

Welche der folgenden Aussagen über Max Webers Definitionen von Macht, Herrschaft, Disziplin und Staat treffen zu?

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2.3
Legalität im demokratischen Verfassungsstaat
1 P

Welche der folgenden Aussagen über die Bedeutung der Legalität im demokratischen Verfassungsstaat sind korrekt?

I. Legalität sichert die Gleichheit vor dem Gesetz, indem sie willkürliche Behandlung durch Verwaltung und Rechtsprechung verhindert.
II. Legalität dient primär der Realisierung legislatorischer und parlamentarischer Entscheidungen und hat somit keine normative Kraft.
III. Die Legalität im Strafverfahren ist ein Beispiel für die rechtmäßige und regelhafte Durchführung der Verwaltung.
IV. Die Rechts- und Orientierungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiges Ergebnis der Legalität.

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2.4
Idealtypen vs. Realtypen
1 P

Welche der folgenden Aussagen über die Unterscheidung zwischen Idealtypen und Realtypen in Webers soziologischer Methode ist falsch?

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2.5
Drei Typen legitimer Herrschaft
1 P

Welche der folgenden Aussagen über die drei reinen Typen legitimer Herrschaft nach Max Weber ist/sind korrekt?

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2.6
Legalität: Gesetzmäßigkeit und formale Übereinstimmung
1 P

Welche Aussagen zur Bedeutung von Legalität im Kontext der Aufklärung treffen zu?

I. Legalität impliziert, dass das Handeln eines Einzelnen oder des Staates formal den Vorgaben einer konkreten Rechtsordnung entspricht, unabhängig von den dahinterliegenden Motiven.
II. Die Aufklärung forderte die Einschränkung der monarchischen Souveränität und eine stärkere Betonung der Rechtsstaatlichkeit, wobei staatliche Eingriffe in Freiheit und Eigentum nur auf der Grundlage von Gesetzen gerechtfertigt waren.
III. Die Etablierung von Parlamenten, die aus allgemeinen Wahlen hervorgehen, war ein Ausdruck des Wandels von der Herrschaft von Menschen über Menschen zu einer Herrschaft der Gesetze, an denen die Menschen aktiv mitwirken konnten.
IV. Legalität in der Aufklärung bedeutete, dass das Handeln eines Einzelnen oder des Staates moralisch und rechtlich einwandfrei sein musste, unabhängig von der formalen Übereinstimmung mit der Rechtsordnung.

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2.7
Autorität
1 P

Welche der folgenden Aussagen über Autorität im Verhältnis zu Macht und Argument sind falsch? (Mehrere Antworten möglich)

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2.8
Weitere Typologien legitimer Herrschaft
1 P

Welche der folgenden Typologien legitimer Herrschaft, die auf Webers Werk aufbauen, erweitern dessen Konzept um die Dimension der pragmatischen Legitimität?

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2.9
Legitimitätsvorstellungen in der beginnenden Neuzeit
1 P

Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Entwicklung des Legitimitätsbegriffs in der beginnenden Neuzeit zu?

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2.10
Legitimitätsvorstellungen in der Antike und im Mittelalter
1 P

Welche der folgenden Aussagen über die Entwicklung des Legitimitätsbegriffs in der römischen Jurisprudenz und im Mittelalter sind korrekt?

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