Ob du KI im Studium nutzen darfst, entscheidet fast nie deine Uni als Ganzes. Es entscheidet die Prüfung, für die du gerade arbeitest.
KI gehört für die meisten Studierenden längst zum Alltag. In einer Befragung des CHE unter gut 28.000 Studierenden nutzen 46,5 % KI täglich für ihr Studium, in der bundesweiten Studie der Hochschule Darmstadt sind es 91,6 %, die KI-Tools überhaupt fürs Studium einsetzen. Gleichzeitig haben die Hochschulen nachgezogen: Fast alle haben ihre Eigenständigkeitserklärung angepasst, und 2026 haben gleich zwei Verwaltungsgerichte ein "nicht bestanden" wegen unerlaubter KI-Nutzung bestätigt.
Dieser Artikel zeigt, was Hochschulen typischerweise erlauben, was die Gerichte entschieden haben und warum es einen großen Unterschied macht, ob du mit KI lernst oder mit KI schreibst. Am Ende steht eine Checkliste für deine nächste Abgabe.
acemate ist selbst Anbieter einer Lern-App. Wir beschreiben jedes Tool anhand seiner öffentlichen Dokumentation, Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Regel deiner Hochschule und deiner Prüfenden.
Was deine Uni zu KI sagt: drei Beispiele
Eine einheitliche Regel für alle Hochschulen gibt es nicht. Drei große Universitäten zeigen, wie unterschiedlich die Lösungen aussehen.
TU München. Die KI-Strategie der TUM überlässt es den Lehrenden, ob KI in einer Prüfung erlaubt ist. Die Entscheidungshilfe von ProLehre rät Studierenden, die Modulbeschreibung und die eigene Prüfungsordnung zu lesen. Eine Regel für die ganze Uni gibt es dort nicht.
LMU München. Hier regeln die Fakultäten selbst. Die Empfehlung der Volkswirtschaftlichen Fakultät erlaubt KI grundsätzlich für Ideen, erste Entwürfe und sprachliche Überarbeitung. Dafür gilt:
- In benoteten Arbeiten beschreibst du kurz, warum und wie du KI genutzt hast.
- KI-Inhalte werden zitiert, mit Modell oder Version.
- Vertrauliche oder personenbezogene Daten gehören nicht in öffentliche Modelle.
- Ein Plagiat im KI-Output gilt als dein eigenes Plagiat.
FU Berlin. Die Eckpunkte von 2023 legen fest, dass KI in beaufsichtigten Prüfungen kein zugelassenes Hilfsmittel ist. Bei Hausarbeiten entscheiden die Prüfenden. Einzelne Fachbereiche gehen weiter: Im Fachbereich Rechtswissenschaft darfst du KI zur Recherche von Fakten und Literatur nutzen, ganze Sätze aus der KI aber nicht übernehmen, auch nicht gekennzeichnet. Am Otto-Suhr-Institut werden laut der Eigenständigkeitserklärung von Februar 2026 Arbeiten mit wesentlichen KI-generierten Textteilen als nicht bestanden bewertet, auch wenn die Nutzung angegeben wurde.
Für dich heißt das: Was in einem Modul ausdrücklich erlaubt ist, kann im Nachbarmodul eine Täuschung sein.
Was in der Eigenständigkeitserklärung steht
Mit der Eigenständigkeitserklärung versicherst du, dass du eine Arbeit selbst geschrieben und alle Hilfsmittel angegeben hast. Laut KI-Monitor 2025 des Hochschulforums Digitalisierung haben 87 % der befragten Hochschulen diese Erklärung inzwischen überarbeitet. Ihre Prüfungsordnungen angepasst haben erst 43 %. Befragt wurden dafür Einrichtungen an den Hochschulen, keine Studierenden.
Die neuen Erklärungen folgen meist demselben Muster:
- Die Prüfenden legen fest, was erlaubt ist. Das kann je Modul und je Prüfungsform anders sein.
- Du nennst Tool und Zweck. Oft auch die Version und die Stellen, an denen du KI genutzt hast.
- Du haftest für den Inhalt. Fehler und erfundene Quellen aus der KI gelten als deine Fehler.
- Nicht angegebene oder verbotene Nutzung ist Täuschung. Die Folgen reichen bis zum endgültigen Nichtbestehen.
Was Gerichte entschieden haben
Drei Entscheidungen zeigen, wie Gerichte mit KI in Prüfungen umgehen.
VG München, 28.11.2023 (M 3 E 23.4371). Die TUM hatte einen Bewerber für einen Master abgelehnt, weil sein Essay im Eignungsverfahren mit ChatGPT geschrieben war. Das Gericht bestätigte das im Eilverfahren und ließ dafür einen Anscheinsbeweis genügen. Die Hochschule musste also nicht lückenlos beweisen, wie der Text entstanden ist.
VG Kassel, 25.02.2026. Eine Bachelorarbeit und eine Hausarbeit wurden wegen unerlaubter KI-Nutzung als nicht bestanden gewertet. Das Gericht hat das laut Forschung & Lehre bestätigt, die Studierenden dürfen die Arbeiten nicht wiederholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VG Köln, 16.06.2026 (6 K 6485/25). Eine Hausarbeit enthielt Zitate und Quellen, die es nicht gibt oder die sich nicht finden ließen. Das reichte dem Gericht als Anscheinsbeweis für eine Täuschung. Ob KI im Spiel war, musste es gar nicht klären. Die Studentin verlor ihren Prüfungsanspruch.
Die Lehre aus Köln ist die wichtigste: Jede Quelle, die du angibst, musst du selbst im Original gesehen haben. KI-Chatbots erfinden Literaturangaben, die echt aussehen.
KI-Detektoren liefern nur Wahrscheinlichkeiten. Selbst Anbieter solcher Detektoren nennen ihre Werte ein Signal und kein Urteil. Umgekehrt schützt dich ein unauffälliger Detektorwert nicht: In Köln reichten die Quellen.
Schreib-Tools und Lern-Tools: wo das Risiko liegt
Für die Frage "Darf ich das?" ist weniger wichtig, wie gut ein Tool ist. Wichtig ist, ob sein Ergebnis in deiner Abgabe landet.

Textverbesserer. DeepL Write verbessert Grammatik, Wortwahl und Stil eines Textes, den du schon geschrieben hast. Grammarly prüft ebenfalls Grammatik und Stil, kann aber auch Text aus Prompts erzeugen. Mit der Funktion Authorship hält Grammarly fest, welche Teile eines Dokuments getippt, eingefügt oder von KI erzeugt wurden, damit du belegen kannst, wie dein Text entstanden ist. Sprachliche Überarbeitung ist an vielen Fakultäten erlaubt, oft mit Angabe.
Paraphrasier-Tools. QuillBot formuliert vorhandenen Text um. Wer fremde Gedanken umformuliert und ohne Quelle übernimmt, plagiiert, egal wie anders die Sätze klingen. QuillBot selbst weist darauf hin, dass du für korrektes Zitieren verantwortlich bist.
Schreibassistenten. Jenni schreibt per Autovervollständigung mit dir weiter und verknüpft Aussagen mit Quellen aus deiner Bibliothek. Hier entsteht KI-Text, der in deine Arbeit wandert. Genau das verbieten manche Fachbereiche, auch mit Kennzeichnung.
Generatoren für ganze Arbeiten. StudyTexter wirbt damit, wissenschaftliche Arbeiten mit bis zu 120 Seiten in rund zwei Stunden zu erstellen, und verspricht, sie seien von KI-Detektoren nicht erkennbar. Intellischreiber erzeugt Haus- und Seminararbeiten und schreibt in seinen AGB, die Texte seien nur Vorlagen und die Folgen bis zur Exmatrikulation trage allein der Nutzer. Eine Arbeit, die ein Tool geschrieben hat, als eigene einzureichen, gilt an Hochschulen als Täuschung. Die Urteile aus Kassel und Köln zeigen, welche Folgen das haben kann. Ein Versprechen, Detektoren zu umgehen, ändert daran nichts.
Lern-Tools. Chatbots im Lernmodus, Notebooks, die aus deinen Quellen antworten, Karteikarten-Apps und Probeklausuren helfen dir, Stoff zu verstehen und zu üben. Ihr Ergebnis gibst du nicht ab. In der Klausur zählt, was du im Kopf hast. Hier geht es vor allem um zwei Fragen: Was lädst du hoch, und was macht das Tool damit? Einen Überblick über Lern-Tools findest du in unserem Vergleich KI zum Lernen im Studium.
Folien und Altklausuren hochladen: was du beachten solltest
Vorlesungsfolien, Skripte und Altklausuren sind urheberrechtlich geschützt. Nach dem Leitfaden der Uni Bremen ist schon das Einfügen eines geschützten Werks in einen Prompt eine Vervielfältigung. Eine Einschätzung aus der TU Berlin unterscheidet danach, was das Tool mit deinen Daten macht: Nutzt es Uploads weiter, etwa fürs Training, ist das nicht erlaubt. Verarbeitet es sie nur für deine Anfrage, ist das Risiko gering. Die Hochschule München rät, vorher die Lehrenden zu fragen.
Bevor du Material hochlädst, kläre vier Fragen:
- Trainiert das Tool mit deinen Uploads? Das steht in den Datenschutzhinweisen oder Einstellungen. Bei manchen Chatbots ist das Training standardmäßig eingeschaltet.
- Enthält das Material personenbezogene Daten? Namen, Fotos oder E-Mail-Adressen von dir oder anderen gehören nicht in ein KI-Tool ohne Rechtsgrundlage.
- Haben die Lehrenden zugestimmt? Eine kurze Nachfrage klärt das meist schnell.
- Bietet deine Hochschule ein eigenes Tool an? Laut KI-Monitor arbeiten 77 % der Hochschulen an einem datenschutzkonformen KI-Zugang für ihre Mitglieder.
Checkliste vor jeder Abgabe
- Modulbeschreibung, Prüfungsordnung und Hinweise der Prüfenden zu KI gelesen
- Bei Unklarheit schriftlich nachgefragt und die Antwort gespeichert
- Jede KI-Nutzung mit Tool, Version und Zweck notiert
- Jede Quelle selbst im Original gefunden und geprüft
- Keine KI-Formulierungen übernommen, wenn dein Fachbereich das ausschließt
- Eigenständigkeitserklärung vollständig und ehrlich ausgefüllt
- Entwürfe, Notizen und Versionsverlauf aufbewahrt, um deinen Arbeitsprozess zeigen zu können
Wo acemate einordnet
acemate ist ein Lern-Tool. Du lädst deine Folien, Skripte und Altklausuren als PDF, PowerPoint oder Word hoch. Der KI-Tutor antwortet aus diesen Unterlagen und nennt Dokument und Seite. Antworten, die über dein Material hinausgehen, kennzeichnet er als allgemeines KI-Wissen. Daraus entstehen Übungsaufgaben mit Feedback, Karteikarten mit Spaced Repetition und Probeklausuren im Stil deiner Altklausuren. Nichts davon ist für eine Abgabe gedacht. Es bereitet dich auf die Prüfung vor, die du selbst schreibst.
Wie sich das von einem allgemeinen Chatbot unterscheidet, zeigt der Vergleich acemate vs. ChatGPT.



